Die Bundesregierung hat dem Bundestag den sechsten Steuerprogressionsbericht als Unterrichtung zugeleitet (BT-Drs. 20/13560). Dieser dient als Basis zum Ausgleich der so genannten Kalten Progression.
Die Kalte Progression bezeichnet Steuermehrbelastungen, die entstehen, soweit Einkommenserhöhungen die Inflation ausgleichen, also die Realeinkommen unverändert bleiben, und es in Folge des progressiven Einkommensteuertarifs somit zu einem Anstieg der steuerlichen Durchschnittsbelastung kommt.
Zum Ausgleich der Kalten Progression werden regelmäßig die Tarife in der Einkommensteuer angepasst. Wie aus der Unterrichtung unter anderem hervorgeht, geschah dies zuletzt für die Jahre 2023 und 2024 mit dem Inflationsausgleichsgesetz vom 08.12.2022 (BT-Drs. 20/3496).
Derzeit befindet sich das Steuerfortentwicklungsgesetz (BT-Drs. 20/12778) im parlamentarischen Verfahren, das bereits einen Ausgleich der Kalten Progression vorsieht. Allerdings hält Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) angesichts der Daten im Steuerprogressionsbericht eine höhere Entlastung der Bürger für angemessen.
Der Steuerprogressionsbericht beziffert die Wirkung der Kalten Progression 2024 auf 9,6 Milliarden Euro und 2025 auf 7,9 Milliarden Euro. „Auf individueller Ebene sind im Jahr 2024 rund 35,1 Millionen Steuerpflichtige mit durchschnittlich rund 273 Euro von der Kalten Progression betroffen“, heißt es in dem Bericht.
Deutscher Bundestag, PM vom 05.11.2024