Die Bundesländer wollen Alleinerziehende im Jahressteuergesetz 2024 (BT-Drs. 20/12780) stärker finanziell entlasten. Dazu solle die Bundesregierung im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens Maßnahmen prüfen, insbesondere für Alleinerziehende mit kleinen und mittleren Einkommen, heißt es in der allgemeinen Beurteilung der Stellungnahme des Bundesrats zum Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 20/13157).
Insgesamt führt die Länderkammer 86 Änderungsvorschläge auf. Die Bundesregierung erklärte in ihrer Gegenäußerung, dass sie „bereits verschiedene Maßnahmen umgesetzt und weitere aktuell mit dem Gesetzentwurf zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs (BT-Drs. 20/12778) vorgesehen“ habe, um Alleinerziehende mit kleineren und mittleren Einkommen zu entlasten.
Deutscher Bundestag, PM vom 08.10.2024