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Mit dem dringenden Appell „Keine Meldepflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen einführen“ wenden sich die Kammern und Verbände betroffener Unternehmen, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte gegen den erneuten politischen Vorstoß im Steuerfortentwicklungsgesetz.

Das Steuerfortentwicklungsgesetz (SteFeG) bahne sich aktuell seinen Weg durch das Gesetzgebungsverfahren, erläutert der Deutsche Steuerberaterverband (DStV). Im Schlepptau: die wiederbelebten Regelungen zur Meldepflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen. Aus gewichtigen Gründen im Vermittlungsausschuss zum Wachstumschancengesetz gescheitert, solle das Instrument Unternehmen und Beratern nun mithilfe des SteFeG aufgebürdet werden.

Dem stellten sich Wirtschafts- und Berufsorganisationen – darunter der DStV – nun mit einem deutlichen Statement entgegen. Ihre Botschaft an die Mitglieder von Bundesrat und Bundestag: Die mit der Meldepflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen einhergehenden zusätzlichen Bürokratielasten seien ein Brechen politischer Versprechen. Statt des seitens der Politik zugesicherten Abbaus bürokratischer Belastungen solle neue Bürokratie geschaffen werden, ohne dass sich daraus ein tatsächlicher Erkenntnisgewinn ergebe.

Ebenso ablehnend habe jüngst der Wirtschaftsausschuss des Bundesrats in seinen Beschlussempfehlungen zum Gesetzentwurf (BR-Drs. 373/1/24) argumentiert. Darin betont er laut DStV, dass zusätzliche Meldungen über nahezu ausschließlich bereits bekannte Gestaltungen die Erledigung wichtiger Aufgaben behindern. Bei rein innerstaatlichen Sachverhalten habe die Verwaltung auch ohne ein aufwendiges und bürokratisches Meldesystem bereits einen guten Überblick über die verschiedenen Gestaltungen. Aufgrund der ohnehin schon hohen Belastung könne eine zeitnahe Auswertung zudem nicht gewährleistet werden.

Der Bundesrat habe am 27.09.2024, zum Gesetzentwurf Stellung genommen. Er sei dem Vorschlag des Wirtschaftsausschusses zur Streichung der geplanten Mitteilungspflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen nicht gefolgt, so der DStV. Der Gesetzentwurf – nebst Regelungen zur nationalen Anzeigepflicht – liege damit nun im Bundestag.

Der DStV kündigte an, sich weiterhin stark dafür zu machen, das „bürokratische Vorhaben“ zu verhindern.

Deutscher Steuerberaterverband, PM vom 27.09.2024