Vor dem Hintergrund des zweiten Jahressteuergesetzes 2024 weist die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) darauf hin, dass sie die geplante Mitteilungspflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen ablehnt.
Sie verweist auf den am 12.07.2024 veröffentlichten Abschlussbericht der vom Bundesfinanzministerium eingesetzten Expertenkommission zur vereinfachten Unternehmenssteuer: Diese missbillige eine Mitteilungspflicht für innerstaatliche Gestaltung ebenfalls.
Bundessteuerberaterkammer, PM vom 17.07.2024