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Palästinenser aus Gaza hatten vor dem Verwaltungsgericht (VG) Berlin versucht, künftige Waffenlieferungen der Bundesregierung an Israel zu stoppen. Das Gericht hielt den Eilantrag jedoch bereits für unzulässig. So sah es jetzt auch das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg.

In erster Instanz hatte das VG drei ablehnende Beschlüsse gefasst. Um einen dieser Beschlüsse, gegen den Beschwerde eingelegt worden war, ging es jetzt. Doch das OVG folgte den Ausführungen des VG. Danach ist der auf vorbeugenden vorläufigen Rechtsschutz gerichtete Antrag bereits unzulässig, da sich nicht mit der erforderlichen Bestimmtheit absehen lasse, welche Entscheidungen die Bundesregierung künftig treffen müsse und unter welchen tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen sie ergingen. Es lasse sich nicht prognostizieren, dass die Bundesregierung Genehmigungen von Waffenlieferungen unter Verstoß gegen völkerrechtliche Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland erteilen werde.

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 08.08.2024, OVG 1 S 45/24