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Durch das Unwetter mit Hochwasser am 13.08.2024 sind in Teilen Baden-Württembergs – insbesondere in der Region Karlsruhe – erhebliche Schäden entstanden. Die Oberfinanzdirektion (OFD) Karlsruhe weist darauf hin, dass den Geschädigten zur Vermeidung unbilliger Härten mit steuerlichen Maßnahmen entgegengekommen wird.

Denn die Beseitigung der Hochwasserschäden werde bei vielen zu beträchtlichen existenzbedrohenden finanziellen Belastungen führen.

Welche einzelnen steuerlichen Maßnahmen möglich sind, kann im Hochwassererlass vom 26.09.2024, der auf den Seiten der OFD Karlsruhe (https://ofd-karlsruhe.fv-bwl.de/) als pdf-Datei verfügbar ist, nachgelesen werden.

Oberfinanzdirektion Karlsruhe, PM vom 08.10.2024