Mit steuerlichen Maßnahmen will Baden-Württemberg Bürger und Unternehmen, die vom Hochwasser im „Ländle“ betroffen sind, unterstützen.
Als Beispiele für konkrete Erleichterungen nennt das baden-württembergische Finanzministerium angepasste steuerliche Vorauszahlungen oder die Stundung von fälligen Einkommen-, Körperschaft- oder Umsatzsteuerbeträgen. In begründeten Fällen sei es außerdem möglich, dass Vollstreckungen aufgeschoben werden, ohne dass dafür Säumniszuschläge gezahlt werden müssen.
Betroffene könnten sich direkt an das jeweils zuständige Finanzamt wenden. Das zuständige Finanzamt samt Kontaktinformationen kann im Internet unter Finanzämter – Finanzämter Baden-Württemberg (fv-bwl.de) abgerufen werden.
Auf den Seiten des Finanzministeriums Baden-Württemberg ist zudem der so genannte Katastrophenerlass zu den steuerlichen Maßnahmen als pdf-Datei abrufbar (Katastrophenerlass BW (baden-wuerttemberg.de)).
Finanzministerium Baden-Württemberg, PM vom 04.06.2024