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In weiten Teilen des Saarlandes hat Hochwasser beträchtliche Schäden verursacht. Die Beseitigung dieser Schäden werde bei vielen Steuerpflichtigen erhebliche finanzielle Belastungen auslösen. Daher seien die saarländischen Finanzämter angewiesen, mit sofortiger Wirkung gegenüber den Geschädigten im Rahmen der gegebenen steuerlichen Möglichkeiten Erleichterungen anzuwenden, erklärt der Finanzminister des Landes Jakob von Weizsäcker (SPD).

Bezüglich weitergehender Maßnahmen für betroffene Privatpersonen und Unternehmen stehe das saarländische Finanzministerium bereits in Kontakt mit dem Bundesfinanzministerium zur Erarbeitung eines so genannten Katastrophenerlasses, in dem unter anderem Stundungen von Steuerzahlungen sowie weitere Billigkeits- und Vereinfachungsregelungen enthalten sein würden, so der Minister weiter.

Finanzministerium Saarland, PM vom 18.05.2024