Der Bundestag hat am 28.06.2024 einen Antrag der AfD mit dem Titel „Hinzuverdienstgrenzen bei den Witwenrenten neu regeln – Fachkräfte freisetzen“ (BT-Drs. 20/6582) abgelehnt. Gegen die Vorlage haben SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP sowie die Gruppe Die Linke gestimmt. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat dazu eine Beschlussempfehlung (BT-Drs. 20/11998) abgegeben. Ein weiterer erstmals vorgelegter Antrag mit dem Titel „Einführung eines 12.000-Euro-Steuerfreibetrags für Rentner mit Hinzuverdienst“ (BT-Drs. 20/11294) wurde zu weiteren Beratungen an den Finanzausschuss überweisen.
Rentner sollen künftig bis zu 12.000 Euro steuerfrei verdienen können, fordert die AfD-Fraktion in ihrem Antrag (BT-Drs. 20/11294). Der Steuerfreibetrag soll danach für Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, aus selbstständiger Arbeit und aus Gewerbebetrieb sowie aus Land- und Forstwirtschaft gelten. In den Genuss kommen solle, wer die Regelarbeitsgrenze von derzeit 66 Lebensjahren erreicht habe.
Die Einführung des Steuerfreibetrags bringt aus Sicht der Fraktion zahlreiche Vorteile mit sich, „insbesondere in Bezug auf die Fachkräftesicherung in den Unternehmen“. Rentner verfügten oft über langjährige Berufserfahrungen und spezifisches Fachwissen, das für die Unternehmen wertvoll sei. Die Möglichkeit, bis zu 12.000 Euro steuerfrei hinzuzuverdienen, ermutige Rentner, aktiv auf dem Arbeitsmarkt zu bleiben und ihr Wissen und ihre Fähigkeiten weiterzugeben, heißt es in der Vorlage.
Die Einführung eines Freibetrags biete auch einen Anreiz für Rentner, einen Minijob gegebenenfalls auf Teilzeit auszudehnen oder sogar aus dem Ruhestand zurückzukehren und eine Teilzeitbeschäftigung aufzunehmen. Der mit dem Freibetrag verbundene höhere Nettoverdienst ermögliche mehr individuelle Kaufkraft und Lebensqualität.
Für ältere Selbstständige, Gewerbetreibende und Landwirte könne der Freibetrag ein Anreiz sein, die unternehmerische Tätigkeit nicht aufzugeben, sondern nur einzuschränken, schreiben die Abgeordneten. Auch die Übergabe an einen Nachfolger und dessen Einarbeitung könne durch den Freibetrag erleichtert werden.
Der eigene Arbeitslohn solle künftig nicht mehr auf die Witwen- beziehungsweise Witwerrente angerechnet werden, verlangt die AfD-Fraktion in ihrem zur Abstimmung stehenden Antrag (BT-Drs. 20/6582). Wer die „Rente wegen Todes“ erhält, solle künftig nebenbei arbeiten können, ohne dass ein Mehrverdienst Abzüge bei der Hinterbliebenenrente bedeute. Auch der Freibetrag für andere Hinzuverdienste solle steigen – von 950,93 Euro auf 1.440,80 Euro pro Monat.
Laut AfD-Fraktion müssen zur Lösung des Fachkräftemangels „in erster Linie die Arbeitspotenziale innerhalb Deutschlands gehoben werden“. Die vorgeschlagenen Neuregelungen bei der Hinterbliebenenrente seien ein Baustein dieses Vorhabens.
Deutscher Bundestag, PM vom 28.06.2024