Der 3. Senat des Hamburger Finanzgerichts (FG) hat in einem ersten Verfahren zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des Hamburgischen Grundsteuergesetzes entschieden und die Klage abgewiesen: Das Gesetz sei nicht verfassungswidrig.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; die Revision zum Bundesfinanzhof wurde zugelassen. Die Entscheidungsgründe liegen noch nicht vor.
Finanzgericht Hamburg, Urteil vom 13.11.2024, 3 K 176/23, nicht rechtskräftig