Um die Wohnkosten nicht weiter steigen zu lassen, hat sich der Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen (BdSt NRW) am 16.04.2024 in einer Landtagsanhörung für gesplittete Hebesätze bei der Grundsteuer ausgesprochen. Grundsätzlich jedoch sieht der Verband keine Zukunft für die Grundsteuer. Er fordert die Politiker auf, über Alternativen nachzudenken.
Die Werterhebung des neuen Grundsteuermodells führe zu deutlichen Lastenverschiebungen: Weg von den gewerblich genutzten Grundstücken und hin zu den Wohngrundstücken. Das habe die Landesregierung inzwischen erkannt. Zur Beratung dieses Problems habe der Landtag zu einer Anhörung am 16.04.2024 eingeladen. In dieser Anhörung habe sich der BdSt NRW für gesplittete Grundsteuer-Hebesätze ausgesprochen.
„Gesplittete Hebesätze können das Ungleichgewicht zwischen Gewerbe- und Wohngrundstücken korrigieren“, so BdSt-Vorsitzender Rik Steinheuer. „Deshalb sollte die Landesregierung den Kommunen schnell ermöglichen, gesplittete Hebesätze einzuführen.“ Damit werde die Verantwortung und die Diskussion zwar auf die ohnehin schon stark belasteten Kommunen verlagert. Dies sei aus Sicht des BdSt NRW jedoch die sachgerechteste Lösung. „Nordrhein-Westfalen hat mit Abstand die höchsten Grundsteuer-Hebesätze. Gerade hier sollte zwingend verhindert werden, dass sich das Wohnen zusätzlich verteuert“, mahnt Steinheuer.
Mittel- und Langfristig sieht der BdSt NRW für die Grundsteuer keine Zukunft. „Spätestens nach dem nächsten Bundesverfassungsgerichtsurteil zur Grundsteuer sollte die Politik endlich grundsätzlich über Alternativen zur Grundsteuer nachdenken“, fordert Steinheuer. Musterklagen, die die Verfassungswidrigkeit des Grundsteuermodell des Bundes feststellen, habe der BdSt gemeinsam mit Haus und Grund Ende 2023 eingereicht.
Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V., PM vom 17.04.2024