Die rheinland-pfälzische Finanzministerin Doris Ahnen (SPD) und ihr nordrhein-westfälischer Amtskollege hatten versucht, das Problem der Belastungsverschiebung bei der Grundsteuer an den Bund weiterzureichen. Das habe Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) nun klar zurückwiesen und erklärt, dass die Länder hier selbst handeln können und müssen, so der Bund der Steuerzahler (BdSt) Rheinland-Pfalz. Die Verbändeallianz aus BdSt und Haus & Grund fordere die rheinland-pfälzische Landesregierung daher erneut dazu auf, sich dieses Problems unverzüglich anzunehmen.
Die Werterhebung des neuen Grundsteuer-Modells führe zu deutlichen Lastenverschiebungen: Weg von den gewerblich genutzten Grundstücken und hin zu den Wohngrundstücken, erläutert der BdSt die Problematik. Das in Rheinland-Pfalz umgesetzte Bundesmodell bevorzuge eindeutig gewerblich genutzte Grundstücke, während für Wohngrundstücke bis zu 20 Prozent mehr bezahlt werden müsse. Dadurch würden Hauseigentümer und über die Nebenkosten auch Mieter ab 2025 kräftiger zur Kasse gebeten.
Auf diese Misere hätten der Eigentümerverband Haus & Grund Rheinland-Pfalz sowie der rheinland-pfälzische Steuerzahlerbund bereits wiederholt aufmerksam gemacht. Die Verbändeallianz habe deshalb unter anderem vorgeschlagen, dass die Kommunen je nach Lage selbst über die Höhen der Hebesätze entscheiden können, um Wohnen nicht noch teurer werden zu lassen.
Nach derzeitiger Rechtslage gelte der Grundsatz der Hebesatzeinheitlichkeit, nach dem die Grundsteuer A und B auf demselben Niveau liegen müssen. Doch anstatt dies rasch zu ändern, habe Ahnen im März 2024 um eine bundesgesetzliche Regelung gebeten. Damit sei sie gescheitert, erklärt Christoph Schöll, Landesvorsitzender von Haus & Grund Rheinland-Pfalz. Lindner habe das Ansinnen mit dem Hinweis abgelehnt, dass die Grundsteuerreform den Bundesländern ausreichend Spielraum lasse, um vom Bundesmodell abzuweichen.
Wenn es die Länder, so der Bundesfinanzminister in seinem Schreiben vom April 2024 an die Finanzministerin, für erforderlich halten, hätten sie die Möglichkeit, nach eigener Wahl und in eigener Verantwortung sowohl die Steuermesszahl anzupassen als auch das Hebesatzrecht landesgesetzlich zu öffnen. Bei einer neuerlichen bundesgesetzlichen Änderung müssten aber Länder, die diese Öffnungsklausel bereits in Anspruch genommen haben, erneut gesetzgeberisch tätig werden. Wenn andere Bundesländer nun Nachbesserungsbedarf erkennen, bitte Lindner mit Blick auf die Ziele der Reform, zu denen auch Aufkommensneutralität gehört, die nötigen Schritte zu ergreifen.
Damit sei klar, „dass unsere Landesregierung beim Problem der Belastungsverschiebung selbst zeitnah gegensteuern muss“, so Rainer Brüderle, Präsident des BdSt Rheinland-Pfalz. „Gesplittete Grundsteuer-Hebesätze können das Ungleichgewicht zwischen Gewerbe- und Wohngrundstücken ortsgerecht korrigieren, deshalb sollte die Landesregierung den Kommunen dieses Recht einräumen.“
Grundsätzlich sähen Haus & Grund sowie der Bund der Steuerzahler keine Zukunft für das Bundesmodell der Grundsteuer. Spätestens nach dem nächsten Bundesverfassungsgerichtsurteil zur Grundsteuer müsse die Politik grundsätzlich über Alternativen nachdenken. Damit aber sei die rheinland-pfälzische Landesregierung nicht aus der Verpflichtung entlassen, kurzfristig dafür zu sorgen, dass sich Wohnen ab dem nächsten Jahr nicht noch mehr verteuert, fassen Schöll und Brüderle. Kurzfristig müssen ihrer Ansicht nach die Hebesätze gesplittet, mittelfristig die Grundsteuer in der bisherigen Form abgeschafft werden.
Wenn jetzt nicht gehandelt wird, komme es durch die Belastungsverschiebungen und die dadurch entstehenden Nachteile für Hausbesitzer und Mieter zu weiter explodierenden Wohnkosten, warnen die Verbände.
Bund der Steuerzahler Rheinland-Pfalz, PM vom 19.04.2024