Ab 2025 wird die Grundsteuer neu berechnet. Einen zentralen Bestandteil dieser Neuberechnung bilden die Hebesätze, die von jeder Kommune in Bayern eigenständig festgelegt werden. Die Grundstückseigentümer aber wüssten nicht, wie viel Grundsteuer sie ab 2025 bezahlen müssten, bemängelt der Bund der Steuerzahler (BdSt) in Bayern.
Er habe das Finanzministerium mehrfach aufgefordert, den Bürgern aller Kommunen über ein Transparenzregister aufzuzeigen, mit welchem Hebesatz in ihrer Gemeinde Aufkommensneutralität gewährleistet wäre. Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU) habe sich immer für eine aufkommensneutrale Umsetzung der Grundsteuerreform ausgesprochen. Jetzt müsse, so Klaus Grieshaber, BdSt-Vizepräsident, den Bürgern auch die Möglichkeit gegeben werden, nachvollziehen zu können, ob ihre Gemeinde dieser Anforderung auch Rechnung trage.
Mehrere Bundesländer seien bereits mit gutem Beispiel vorangegangen. So böten Hessen, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Sachsen, Schleswig-Holstein und Rheinlandpfalz ihren Bürgern bereits entsprechende Transparenzregister an. Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern hätten einen Mittelweg gewählt: Die Kommunen seien verpflichtet worden, den aufkommensneutralen Hebesatz zu veröffentlichen.
Auch für Bayern lägen die Zahlen im Finanzministerium vor. Füracker wolle die Daten aber nur den Städten und Gemeinden zur Verfügung stellen, rügt der BdSt Bayern. Eine allgemeine Veröffentlichung in einem Transparenz-Register sei bisher nicht vorgesehen. Begründet werde dies damit, dass in dieser Prognose naturgemäß bestimmte, von der Entscheidung der Kommune abhängige Faktoren nicht berücksichtigt würden und sich dadurch Abweichungen vom Hebesatz-Prognose-Intervall ergeben könnten.
Der BdSt Bayern sieht dies anders: Trotz dieser Unschärfe wären die aufkommensneutralen Hebesätze für alle betroffenen Bürger ein wichtiger Schritt in Richtung Offenheit und Klarheit. „Auch für den Freistaat Bayern ist es höchste Zeit, dass die Bürger einsehen können, mit welchen Hebesätzen Aufkommensneutralität gewährleistet wäre“, wiederholt Vizepräsident Grieshaber seine Forderung an das Finanzministerium.
Bund der Steuerzahler Bayern e.V., PM vom 28.10.2024