Im Jahr 2024 haben 119 von 421 hessischen Städte und Gemeinden die Grundsteuer B erhöht, also mehr als jede vierte Kommune. Gegenüber 2023 hat sich die Zahl der Hebesatzsteigerungen mehr als verdoppelt. Dies meldet der Bund der Steuerzahler (BdSt) Hessen unter Berufung auf eine Kommunalfinanzanalyse.
Da die Erhöhungen vielerorts kräftig ausgefallen seien – allein zwölf Kommunen hätten ihre Hebesätze um 300 Punkte oder mehr erhöht – sei der hessenweite Durchschnitt bei der Grundsteuer so stark wie seit 2015 nicht mehr gestiegen, nämlich um 34 Punkte auf nun 543 Prozent.
Allerdings weist der BdSt Hessen auf regionale Unterschiede hin: Während die Kommunen im Landkreis Darmstadt-Dieburg und im Odenwaldkreis am heftigsten zugeschlagen hätten, seien die Erhöhungen im Kreis Hersfeld-Rotenburg und dem Wetteraukreis deutlich geringer ausgefallen.
Auch die Gewerbesteuer sei 2024 doppelt so oft wie im Vorjahr erhöht worden. Waren die hessischen Kommunen hinsichtlich einer zusätzlichen Belastung für die Gewerbetreibenden in der Vergangenheit eher zurückhaltend, hätten 2024 insgesamt 83 Städte und Gemeinden ihre Hebesätze angehoben. 2023 seien es nur 38 gewesen.
Jochen Kilp, Vorstand des hessischen Steuerzahlerbunds, hält die diesjährige Steuererhöhungswelle für „mehr als besorgniserregend“. Er führt sie allerdings weniger auf die bevorstehende Grundsteuerreform zurück, die zum Jahreswechsel 2024/2025 greife. Vielmehr zeuge sie von einer äußerst angespannten Finanzlage der hessischen Kommunen.
Die Grundsteuer B, die sowohl Mieter als auch Eigentümer trifft, sei 2024 erneut die Nummer 1 der kommunalen Steuerschrauben. Insgesamt 119 Städte und Gemeinden hätten 2024 eine Anhebung beschlossen. 63 Kommunen hätten die Belastung gleich um 100 Punkte oder mehr gesteigert, zwölf Städte und Gemeinden gar um mindestens 300 Punkte. Dadurch sei der durchschnittliche Hebesatz in Hessen von 509 auf 543 Prozent (+34) geklettert. Solch eine deutliche Steigerung habe es seit 2015 nicht mehr gegeben, so der BdSt Hessen.
Wie sich die Belastung durch die Grundsteuer B in den einzelnen Städten und Gemeinden im Zuge der Grundsteuerreform ab 2025 entwickelt, ist laut Steuerzahlerbund derzeit noch nicht absehbar. Die Hebesätze für 2025 würden von den Kommunen erst im Laufe des Jahres 2024 auf Basis der neuen Grundsteuermessbeträge beschlossen. Das erklärte Ziel sei eine aufkommensneutrale Umsetzung. Das Land Hessen habe dazu inzwischen den Hebesatz berechnet und unter „www.grundsteuer.hessen.de“ veröffentlicht, mit dem die Stadt oder Gemeinde ein genauso hohes Grundsteueraufkommen habe wie 2024.
Die weniger ertragreiche Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen sei von 79 Kommunen erhöht worden. Bei der Gewerbesteuer hätten 2024 insgesamt 83 hessische Kommunen eine Anhebung beschlossen.
Bund der Steuerzahler Hessen, PM vom 23.07.2024