Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) fordert in einer Stellungnahme an die EU-Kommission die Abschaffung Anzeigepflicht grenzüberschreitender Steuergestaltungen. Die Anzeigepflicht zwinge den Berufsstand in einen unzumutbaren Balanceakt zur Erfüllung gegensätzlicher Pflichten gegenüber Mandanten und Staat.
Denn wenn der jeweilige Sachverhalt nicht eindeutig zuzuordnen ist, befinde sich der Steuerberater schnell in der Zwickmühle zwischen Verschwiegenheitspflicht gegenüber dem Mandanten einerseits und der Meldepflicht gemäß §§ 138d ff. der Abgabenordnung (AO) andererseits. Dabei habe sich die Anzeigepflicht im Kampf gegen aggressive Steuerplanung „als ein allzu stumpfes Schwert erwiesen“.
Mit der Eröffnung des Konsultationsverfahrens habe die EU-Kommission nun die Bewertung der EU-Richtlinie 2011/16/EU zur Zusammenarbeit der Finanzbehörden, der so genannten DAC, begonnen. Erstmalig flössen dabei auch die bisher gewonnenen Erkenntnisse über die Anzeigepflicht grenzüberschreitender Steuergestaltungsmodelle in die Bewertung ein, so der DStV. Diese hätten ihren Ursprung in der DAC.
Die Erkenntnisse zur Anzeigepflicht könnten jetzt auch der EU-Kommission ein echtes Dilemma bescheren. Denn mit Beantwortung der kleinen Anfrage der CDU/CSU Fraktion im Deutschen Bundestag (BT-Drs. 20/6503) habe die Bundesregierung 2023 einräumen müssen, dass die ausgewerteten Anzeigepflichten bisher faktisch wirkungslos waren. Nach mehr als drei Jahren und über 27.000 Mitteilungen komme eine solche Bewertung einem echten Offenbarungseid gleich.
Dabei solle die Bewertung der DAC auch die Effizienz der Anzeigepflicht im Hinblick auf das Kosten-Nutzen-Verhältnis mit dem Ziel der Verringerung des Meldeaufwands für die beteiligten Interessenträger umfassen.
Der DStV fordert vor diesem Hintergrund „die maximale Verringerung des Meldeaufwands gefordert: Deren Abschaffung“. Wenn die EU-Kommission es ernst meine, die Berichtspflichten und die überbordende Bürokratie in der EU konsequent um 25 Prozent abzubauen, müsse die wirkungslose Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen ganz oben auf die Liste der Streichkandidaten gesetzt werden. Eine bloße Minderung des Meldeaufwands durch eine Reform wäre zwar grundsätzlich zu begrüßen, würde aber nicht das eigentliche Problem, den fehlenden Nutzen der Anzeigepflichten, beheben.
Der ausgebliebene Nutzen der Anzeigepflicht führe auch zu rechtlichen Schwierigkeiten. Schließlich gründe sich die DAC auf der Rechtsgrundlage, dass die Maßnahmen für das Funktionieren des Binnenmarkts notwendig sind (Artikel 113 und 115 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union). Eine wirkungslose Meldepflicht sei aber das Gegenteil von notwendig, gibt der DStV zu bedenken. Sie sei unnötig.
Deutscher Steuerberaterverband e.V., PM vom 15.07.2024