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Die AfD-Fraktion fragt bei der Bundesregierung nach (BT-Drs. 21/1045), ob sie mittlerweile Antworten auf die ersten sieben Fragen ihrer Kleinen Anfrage zu steuerlichen Anreizen für Gewerkschaften (BT-Drs. 21/418) habe. In ihrer ursprünglichen Antwort (BT-Drs. 21/617) hatte die Bundesregierung erklärt, sie prüfe derzeit, „wie die im Koalitionsvertrag vereinbarten steuerlichen Anreize für Mitgliedschaften in Gewerkschaften gesetzlich umgesetzt werden können“.

Aus Sicht der AfD-Fraktion „ist diese pauschale Auskunft dem Informationsanspruch des Deutschen Bundestages gemäß Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 und Artikel 20 Absatz 2 Satz 2 Grundgesetz nicht angemessen“. Die Antwort der Bundesregierung lasse „Zweifel aufkommen, ob der betreffenden Passage des Koalitionsvertrags überhaupt eine belastbare inhaltliche Konzeption zugrunde“ liege.

Deutscher Bundestag, PM vom 05.08.2025