Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) begrüßt den Entwurf des Bundesfinanzministeriums für eine Rechtsverordnung zur geldwäscherechtlichen Identifizierung durch Videoidentifizierung.
Neben den herkömmlichen Identifizierungsverfahren habe die Möglichkeit der Videoidentifizierung von Mandanten in der Steuerberatung nicht nur bei international tätigen Berufsträgern, sondern auch in der „normalen“ Steuerberatung aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung deutlich an Bedeutung gewonnen. Zur Sicherheit und zum Schutz aller Beteiligten sei dabei eine rechtlich eindeutige und den aktuellen technischen Möglichkeiten angepasste Rechtsgrundlage unabdingbar, meint die BStBK.
Sie begrüßt daher ausdrücklich, „dass mit der vorgelegten Verordnung von der Ermächtigung des § 13 Absatz 2 GwG [Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten] Gebrauch gemacht und nunmehr eine einheitliche Rechtsgrundlage für die Videoidentifizierung von Kunden beziehungsweise Mandanten geschaffen wird“. Richtigerweise werde dabei auf die bereits für den Finanzsektor praxiserprobten Regularien des Rundschreibens der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen zurückgegriffen und würden diese auch für den Nichtfinanzsektor sowie hinsichtlich des aktuellen Stands der Technik angepasst.
Bundessteuerberaterkammer, PM vom 17.05.2024