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Mehr Tarifbindung, mehr Lohngerechtigkeit, fairerer Wettbewerb: Öffentliche Aufträge des Bundes sollen nur noch an Unternehmen gehen, die ihre Beschäftigten nach Tarif bezahlen. Dafür hat das Kabinett nun den Entwurf für ein Bundestariftreuegesetz beschlossen, wie die Regierung mitteilt.

Unternehmen sollen ihren Beschäftigten danach künftig tarifvertragliche Arbeitsbedingungen gewähren müssen, wenn sie Aufträge des Bundes ausführen. Das betrifft laut Bundesregierung beispielsweise die Entlohnung, Urlaubsansprüche oder Regelungen zu Ruhezeiten.

Das Gesetz soll für Vergaben auf Bundesebene ab 50.000 Euro gelten. Bürokratie, Nachweispflichten und Kontrollen sollen auf ein absolutes Minimum begrenzt werden: Der Entwurf sieht vor, dass das Tariftreueversprechen als einfache, unbürokratische Erklärung im Vergabeverfahren abgegeben werden soll.

Unternehmen, die ihre Beschäftigten nach Tarif bezahlen, dürften keinen Nachteil haben, erklärte Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD). Aktuell seien tarifgebundene Unternehmen im Wettbewerb oft benachteiligt: Sie kämen bei Vergaben häufig nicht zum Zug oder würden sich erst gar nicht bewerben. Denn nichttarifgebundene Konkurrenten könnten ihre Waren und Dienstleistungen aufgrund geringerer Personalkosten meist günstiger anbieten. Das beschränke den Wettbewerb.

Die Zahl der tarifgebundenen Betriebe und der Beschäftigten, für die ein Tarifvertrag gilt, ist nach Angaben der Bundesregierung in den vergangenen Jahren stetig gesunken. Früher seien drei von vier Arbeitsplätzen tarifgebunden gewesen; heute sei es nur noch jeder zweite. Das wirke sich nachteilig auf Löhne und Arbeitsbedingungen aus. Mit dem Bundestariftreuegesetz setze der Bund einen Anreiz für mehr Tarifbindung, so Bas. Tarifverträge seien „die Basis für anständige Löhne und gute Arbeitsbedingungen«.

Bundesregierung, PM vom 06.08.2025

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