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Eine Petition fordert, den von Privatlehrern erteilten Musikunterricht von der Umsatzsteuer zu befreien.

Bisher sei eine Umsatzsteuerbefreiung für freischaffende Musiker und Musikpädagogen vorgesehen gewesen. Dies trage der Tatsache Rechnung, dass Instrumentallehrer bei weitem nicht die Honorare verlangen könnten, die in anderen freien Berufen üblich sind, wie zum Beispiel bei Handwerkern, Rechtsanwälten und ähnlichen.

Die Folge wäre laut Petition, dass weit höhere Honorare verlangt werden müssten. Das wiederum würde den Unterricht für weite Teile der Gesellschaft unerschwinglich machen, wodurch letztendlich viele freischaffende Musiker in ihrer Existenz bedroht wären.

Es stehe auch in keinem Verhältnis dazu, dass es Musikschulen in kommunaler und länder-hoheitlicher Trägerschaft gibt, die mit Steuermitteln unterstützt werden, damit sich eben jede Familie Musik- und Instrumentalunterricht für ihre Kinder leisten kann, heißt es in der Begründung der Petition weiter. Abgesehen davon, dass regelmäßig Spitzenleistungen bei „Jugend Musiziert“ verzeichnet werden könnten, trage musikalische Bildung viel zum gesellschaftlichen Zusammenhalt bei, nämlich dadurch, dass sich Menschen aus unterschiedlichen Schichten der Gesellschaft zum gemeinsamen Musizieren treffen.

Darüber hinaus sei jetzt schon ein Rückgang der Studierenden für die Studiengänge der Musikpädagogik an Musikhochschulen zu verzeichnen. Die sich verschlechternden Berufsbedingungen würden zu einem weiteren Rückgang führen, so die in der Petition geäußerte Sorge.

Wer die Petition mitzeichnen will, hat dafür bis zum 19.09.2024 Zeit. Dies ist über die Internetseiten des Deutschen Bundestages möglich (Petitionen: Petition 171059 (bundestag.de)

Deutscher Bundestag, Petition vom 29.07.2024