Die Bundesregierung hat mehrere Gesetzentwürfe zur Änderung des Steuerrechts in den Bundestag eingebracht. Dabei geht es unter anderem um erste Maßnahmen der Wachstumsinitiative.
Auf der Tagesordnung der laufenden Sitzungswoche stehen die Entwürfe für das Jahressteuergesetz 2024 (BT-Drs. 20/12780), das Steuerfortentwicklungsgesetz (BT-Drs. 20/12778), das Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 (BT-Drs. 20/12783) und das Gesetz zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht (BT-Drs. 20/12351).
Vorbehaltlich deren formaler Überweisung in den Finanzausschuss hat dieser am 25.09.2024 öffentliche Anhörungen zu diesen Gesetzentwürfen beschlossen. Am 07.10.2024 sollen Anhörungen zum Jahressteuergesetz und zum Steuerfortentwicklungsgesetz stattfinden. Am 09.10.2024 steht das Gesetz zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht auf der Agenda.
Beraten wurde im Finanzausschuss ferner der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Statistiken der öffentlichen Finanzen und des Personals im öffentlichen Dienst sowie zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an die Verordnung (EU) 2023/2631 über europäische grüne Anleihen sowie fakultative Offenlegungen zu als ökologisch nachhaltig vermarkteten Anleihen und zu an Nachhaltigkeitsziele geknüpften Anleihen (BT-Drs. 20/12781). Dieses steht ebenfalls diese Woche auf der Tagesordnung des Bundestags. Hier zeichnet sich auch die Zustimmung der Oppositionsfraktionen und -gruppen ab.
Deutscher Bundestag, PM vom 25.09.2024