Das Bundeskabinett hat am 24.04.2024 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes 2024 und zur Änderung des Stabilisierungsfondsgesetzes (FAG-Änderungsgesetz 2024) beschlossen.
Wie das Bundesfinanzministerium mitteilt, soll mit dem Gesetzentwurf die vertikale Umsatzsteuerverteilung nach § 1 des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) für die Jahre 2024 bis 2028 angepasst werden, indem der Bund auf Anteile am Umsatzsteueraufkommen zugunsten der Länder verzichtet. Damit komme der Bund seiner Zusage nach, die Länder 2024 im Zusammenhang mit ihren Aufgaben im Bereich der Fluchtmigration in Höhe von insgesamt 1,75 Milliarden Euro zu unterstützen. Im Jahr 2025 nehme der Bund eine Spitzabrechnung dieses Betrages auf der Grundlage des tatsächlichen Flüchtlingsaufkommens vor („atmendes System“).
Außerdem sollen die Länder zusätzliche Umsatzsteueranteile in Höhe von jeweils 100 Millionen Euro in den Jahren 2024 bis 2028 erhalten, um finanzielle Mehrbelastungen im Zusammenhang mit der Erstellung kommunaler Wärmepläne tragen zu können.
Schließlich sehe der Gesetzentwurf eine Aktualisierung bei den Bundesergänzungszuweisungen sowie Vereinfachungen beim Verfahren der Zahlungen für Verwaltungskosten und Kostenerstattung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds vor.
Bundesfinanzministerium, PM vom 24.04.2024