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Das Oberlandesgericht Frankfurt/M. hat Ende Juni entschieden, dass Facebook nicht nur einzelne beleidigende Posts, sondern auch ganze Nutzerkonten löschen muss, wenn diese systematisch Persönlichkeitsrechte verletzen.

Im konkreten Fall hatte ein Mann von einem seiner Nutzerprofile eine Vielzahl von Äußerungen wie „Du dumme Sau“ und „frigide monopausierende Schnepfe“ gepostet, um eine Frau zu verhöhnen, und zudem noch ein weiteres Nutzerkonto eingerichtet, dessen Nutzername vom Gericht auch als Beleidigung der Frau gewertet wurde.

Facebook weigerte sich jedoch die Profile zu löschen, weil der Nutzer sie bereits offline genommen habe. Die betroffene Frau konnte jedoch beweisen, dass die Profile teilweise noch online waren.

Das OLG stützte die neue Account-Löschpflicht auf BGH-Rechtsprechung, nach der auch der Betreiber eines Internetportals oder ein Host-Provider ein mittelbarer Störer sein kann, wenn er von einer Rechtsgutsverletzung durch Dritte erfährt. Der Nutzer könne ein neues Profil einrichten, von dem aus er niemand beleidigt. Das OLG ließ trotz des Präzedenz-Charakters des Urteils keine Revision zu.

lto.de, Meldung vom 18.8.2025 zu OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 26.6.2025, Az. 16 U 58/24

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