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Das Landgericht (LG) Berlin II hat der Klage der ehemaligen Intendantin des Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) auf Ruhegeld für Januar 2023 in Höhe von rund 18.300 Euro stattgegeben. Während der Urteilsverkündung ließ das Gericht offen, ob ein Anspruch auch für die Zeit danach besteht. Hierüber war nicht zu entscheiden, da die Klägerin mit ihrer Klage nur die Zahlung für Januar 2023 beantragt hatte.

Im Rahmen der vom rbb im selben Verfahren erhobenen Widerklage hat das LG den Antrag auf Feststellung, dass der Klägerin keine nachvertraglichen Ruhegeldansprüche zustehen, als unzulässig abgewiesen.

Die Klägerin wurde jedoch zu Zahlungen an den rbb in Höhe von rund 24.000 Euro wegen Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit der Nutzung von Dienstwagen und Reisekosten verurteilt. Wegen zwei weiterer Pflichtverletzungen (variable Vergütungen und ARD-Zulage) hat das Gericht ein so genanntes Grundurteil erlassen und den Anspruch dem Grunde nach bejaht. Die Höhe des Anspruchs bleibt einer späteren Entscheidung vorbehalten. Die Beklagte hat insoweit die Forderungen mit rund 1.700.000 Euro und 88.000 Euro beziffert.

Im Übrigen wurde die Widerklage abgewiesen.

Bezüglich eines weiteren Sachverhalts zum Digitalen Medienhaus, in dem die Widerklage erst kurz vor dem Termin erhoben wurde, wurde die Klage laut LG abgetrennt und wird in einem getrennten Verfahren behandelt werden.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann dagegen Berufung beim Kammergericht eingelegt werden.

Landgericht Berlin II, Urteil vom 16.07.2025, 105 O 6/23, nicht rechtskräftig