Die EU-Richtlinie zur öffentlichen Länderberichterstattung verpflichtet multinationale Großkonzerne ab diesem Jahr zu mehr Steuertransparenz. Das Ziel dabei ist, gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen rein nationalen und multinationalen Unternehmen zu schaffen. Eine Studie des ZEW Mannheim und der Universität Mannheim zeigt nun, dass die Richtlinie jedoch vorwiegend europäische Unternehmen in die Pflicht nimmt.
Die Studie unter der Leitung von Christoph Spengel, Research Associate am ZEW Mannheim und Professor für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre an der Universität Mannheim, wurde mithilfe einer Expertenbefragung und auf Basis von Finanzkennzahlen aus der Orbis Datenbank erstellt.
Anders als rein nationale Unternehmen hätten multinationale Konzerne die Möglichkeit, ihre Gewinne in Niedrigsteuerstaaten zu verlagern, so die Studie. Durch die in der EU-Richtlinie geplante länderbezogene Ausweisung von Steuerzahlungen, Beschäftigten, Gewinnen und weiteren Finanzkennzahlen solle die Verlagerung von Gewinnen schneller erkannt werden. „Im Schnitt müssen von der Richtlinie betroffene EU-Unternehmen 80 bis 90 Prozent ihrer globalen Operationen auf Länderbasis offenlegen. Unternehmen, die außerhalb der EU ansässig sind, müssen hingegen nur etwa die Hälfte davon so detailliert offenlegen“, erklärt Stefan Weck, Wissenschaftler im ZEW-Forschungsbereich „Unternehmensbesteuerung und Öffentliche Finanzwirtschaft“. „Etwas mehr als 50 Prozent der betroffenen Unternehmen sind in Europa ansässig, während sich der Rest etwa gleichmäßig auf Amerika und Asien verteilt“, ergänzt ZEW-Ökonomin und Ko-Autorin Hannah Gundert.
Die Studie zeige zudem, dass auch innerhalb der EU durch die Offenlegungspflicht eine Ungleichbehandlung der betroffenen Unternehmen stattfindet. So könne die Offenlegung von besonders sensiblen Geschäftsdaten in den meisten Mitgliedstaaten für einige Jahre verzögert werden. Berichtspflichtige Unternehmen aus Belgien, Ungarn oder Griechenland hätten diese Möglichkeit nicht. Die Mitgliedstaaten stellten darüber hinaus unterschiedliche Anforderungen an die Datengrundlage der Länderberichte sowie an den Ort, an dem die Berichte der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden müssen.
Die Studie weise allerdings auch Möglichkeiten auf, die neu geschaffenen Ungleichheiten zu beseitigen, so das ZEW. „Eine Rücknahme der gesamten Richtlinie wäre unseres Erachtens die beste Option, allerdings ist das auch aus politischen Gründen kaum zu erwarten. Deutlich praktikabler ist es da die Voraussetzungen der Offenlegungspflicht für Unternehmen außerhalb der EU anzupassen“, stellt Stefan Weck fest. „Auch die Auswahl der Länder, für welche eine Offenlegung erforderlich wird, sollte angepasst werden. Wir empfehlen für den Abbau von Unterschieden zwischen den EU-Mitgliedstaaten ihre Wahlrechte in der Umsetzung der Richtlinie einzuschränken“, fügt Hannah Gundert abschließend hinzu.
ZEW – Leibniz-Zentrum für europäische Wirtschaftsforschung, PM vom 15.04.2024