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Nachdem insbesondere Hessen und Nordrhein-Westfalen eine vom Bund geplante Erweiterung der bisherigen Umsatzsteuerbefreiung im Sport kritisiert hatten, hat der Bund seinen Vorschlag aus dem Jahressteuergesetz 2024 gestrichen. Dies teilt das Finanzministerium Nordrhein-Westfalen mit.

Die Änderung hätte das Gegenteil dessen bewirkt, was bezweckt war, erläutert das FInanzministerium. Sie hätte erhebliche finanzielle Risiken mit sich gebracht, insbesondere für Kommunen als Betreiber von Sportanlagen – und somit auch für die Menschen und Vereine als Nutzer der Sportstätten. Eine Kommune hätte gemäß der angedachten Neuregelung zwar keine Umsatzsteuer mehr auf Eintrittsgelder oder die Hallenmiete erheben müssen. Aber gleichzeitig hätte sie sich auch die auf Investitionen gezahlte Umsatzsteuer, die so genannte Vorsteuer, nicht mehr vom Finanzamt erstatten lassen können. Gerade bei sehr teuren Projekten wie der Errichtung, Instandsetzung oder Erneuerung von Turnhallen oder Schwimmbädern hätte die Neuregelung deshalb zu erheblichen Finanzierungslücken führen können, betont das nordrhein-westfälische Finanzministerium. Deswegen sei die im Bundestag am 18.10.2024 beschlossene Streichung im Jahressteuergesetz zu begrüßen.

Finanzministerium Nordrhein-Westfalen, PM vom 18.10.2024