Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf beschlossen, um missbräuchliche Vaterschaftsanerkennungen besser verhindern zu können. Gemeint sind vor allem Vaterschaftsanerkennungen, die allein dem Zweck dienen, rechtsmissbräuchlich einen Aufenthaltstitel zu erlangen.
Durch ein neues Verfahren, das sowohl eine präventive Kontrolle von Vaterschaftsanerkennungen vorsieht als auch einen nachträglichen Kontrollmechanismus beinhaltet, sollen Scheinvaterschaften effektiv verhindert werden.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass künftig in allen Fällen, in denen durch die Anerkennung ein neues Aufenthaltsrecht geschaffen werden kann und das Kind nicht das leibliche Kind des Anerkennenden ist, eine Zustimmung der Ausländerbehörde erforderlich ist, damit eine Vaterschaftsanerkennung wirksam wird. Gesetzlich geregelte Vermutungen sollen eine rasche Prüfung ermöglichen. Damit soll gleichzeitig sichergestellt werden, dass Vaterschaftsanerkennungen, die nicht missbräuchlich sind, nicht unnötig verzögert werden.
Stellt sich nach Erteilung einer Zustimmung der Ausländerbehörde heraus, dass diese etwa aufgrund von Bestechung, Drohung oder vorsätzlich falscher Tatsachenangaben erwirkt wurde, soll die Ausländerbehörde die Zustimmung zurücknehmen können, sodass die Vaterschaft rückwirkend entfällt.
Die Täuschung der Ausländerbehörden über die Missbräuchlichkeit der Vaterschaftsanerkennung soll zukünftig durch eine spezielle Vorschrift mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe strafbewehrt sein.
Bundesjustizministerium, PM vom 12.06.2024