Nach Ansicht der Europäischen Kommission hat Italien sein System der pauschalen Einkommensbesteuerung (regime forfetario) für natürliche Personen, die eine gewerbliche, künstlerische oder freiberufliche Tätigkeit ausüben, nicht mit der Niederlassungsfreiheit in Einklang gebracht hat.
Diese Steuerregelung gilt für gebietsansässige Steuerpflichtige, die festgelegte Bedingungen erfüllen, während Steuerpflichtige, die in anderen EU-/EWR-Mitgliedstaaten ansässig sind, von ihrem Anwendungsbereich ausgenommen sind, es sei denn, mindestens 75 Prozent ihrer Gesamteinkünfte wurden in Italien erzielt. Dementsprechend unterliegen sie im Allgemeinen der Steuer auf das Einkommen natürlicher Personen, mit der ein höherer Befolgungsaufwand und höhere Steuersätze verbunden sind.
Die Kommission übermittelt daher ein Aufforderungsschreiben an das Land. Italien hat zwei Monate Zeit um zu reagieren. Andernfalls kann die Kommission beschließen, eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu übermitteln.
Europäische Kommission, PM vom 17.07.2025