Ehepaare beziehungsweise in eine Lebenspartnerschaft eingetragene Paare entscheiden sich nach wie vor mehrheitlich für die Steuerklassenkombination III und V. Das zeigen die Daten der Lohn- und Einkommensteuerstatistik für das Veranlagungsjahr 2020. Von den insgesamt rund 5,3 Millionen zusammenveranlagten Steuerpflichtigen mit ausschließlich Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit wählten knapp 2,1 Millionen Paare (39 Prozent) diese Steuerklassenkombination, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt.
Bei weiteren 1,3 Millionen Paaren (25 Prozent) habe nur eine der beiden Personen Arbeitseinkommen erzielt und sei entsprechend in Steuerklasse III eingruppiert gewesen. 1,9 Millionen zusammenveranlagte Steuerpflichtige (36 Prozent) seien in Steuerklasse IV eingetragen gewesen.
Durch die Kombination der Steuerklassen III und V könnten zusammenlebende Paare ihre unterjährig abzuführende Lohnsteuer gegenüber einer Eingruppierung in die Steuerklasse IV reduzieren. Auf die tatsächlich festgesetzte Höhe der Lohn- und Einkommensteuer, die sich aus der jährlichen Einkommensteuererklärung ergibt, wirke sich die Wahl der Steuerklassen dagegen nicht aus. Bei Steuerpflichtigen mit der Steuerklassenkombination III und V komme es deshalb deutlich häufiger zu Nachzahlungen. Im Jahr 2020 seien davon knapp 46 Prozent der Fälle betroffen gewesen. Zusammenveranlagte Steuerpflichtige in Steuerklasse IV hätten nur in knapp fünf Prozent der Fälle Nachzahlungen leisten müssen und könnten bei der Abgabe ihrer jährlichen Steuererklärung meist mit Rückerstattungen rechnen. Diese fielen laut Destatis mit insgesamt knapp 3,3 Milliarden Euro im Jahr 2020 mehr als doppelt so hoch aus wie bei den Paaren in der Steuerklassenkombination III und V, die in Summe knapp 1,5 Milliarden Euro an Einkommensteuer rückerstattet bekommen hätten.
Wie die Ergebnisse der Lohn- und Einkommensteuerstatistik 2020 weiter zeigten, stellten Männer mit fast 7,7 Millionen Steuerfällen mehr als drei Viertel aller Lohnsteuerfälle in der Steuerklasse III. Frauen hätten sich dagegen mit knapp 3,3 Millionen Steuerfällen über achtmal häufiger in der Steuerklasse V wiedergefunden als Männer (386.050 Steuerfälle). Die Daten zeigten auch die Auswirkungen der Wahl der Steuerklasse auf den Lohnsteuerabzug, also die von den Arbeitgebern einbehaltene Lohnsteuer, die dann an die Finanzämter abgeführt wird. So liege das Verhältnis aus einbehaltener Lohnsteuer und der zugrunde liegenden Bruttolohnsumme für Steuerfälle der Steuerklasse III im Durchschnitt bei 16 Prozent, während es für Steuerfälle der Steuerklasse V etwa 21 Prozent betrage, so Destatis. Mit der Wahl der Steuerklassenkombination III und V werde also der Lohnsteuerabzug für das in der Regel höhere Einkommen der Steuerklasse III zu Lasten des niedrigeren Einkommens in Steuerklasse V reduziert.
Statistisches Bundesamt, PM vom 26.07.2024