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Mit der Einführung der E-Rechnung zum 01.01.2025 macht Deutschland die E-Rechnung zum Standard für Abrechnungen im Wirtschaftsverkehr. Hierauf weist das Bayerische Landesamt für Steuern (BayLfSt) hin.

Eine E-Rechnung sei eine elektronische Rechnung, die in einem vorgegebenen strukturierten Daten-Format im Sinne der europäischen Normenreihe EN 16931 erstellt, übermittelt und empfangen wird. Damit werde zugleich eine automatisierte Weiterverarbeitung gewährleistet. Ab 01.01.2025 werde die Entgegennahme von E-Rechnungen für im Inland steuerbare Umsätze, wenn es sich bei den Beteiligten um inländische Unternehmen handelt (so genannte B2B-Umsätze im Inland), zur Pflicht.

Bayerisches Landesamt für Steuern, PM vom 09.08.2024