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Im Anwendungsbereich des DBA-USA 1989/2008 richtet sich die Zuordnung von Gewinnen einer Freiberufler-Personengesellschaft grundsätzlich nach dem allgemeinen „Betriebsstättenmodell“. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden und zugleich seine ständige Rechtsprechung bestätigt, dass Doppelbesteuerungsabkommen statisch und nicht dynamisch auszulegen sind. Er wendet sich damit gegen die vom Bundesfinanzministerium in einem Schreiben vom 19.04.2023 (BStBl I 2023, 630) vertretene Ansicht.

Ein Wechsel von der Freistellungs- zur Anrechnungsmethode („switch-over“) nach Artikel 23 Absatz 4 Buchst. b Variante 3 DBA-USA 1989/2008 scheidet laut BFH aus, wenn das innerstaatliche Recht der USA die Nichtbesteuerung nur für einen Teilbetrag des einheitlichen Gewinnanteils vorsieht (hier: „guaranteed payments“ für nicht in den USA ansässige Partner, soweit sie dort nicht höchstpersönlich tätig geworden sind).

Bundesfinanzhof, Urteil vom 05.12.2023, I R 42/20