Bei den Corona-Wirtschaftshilfen können Schlussabrechnungen noch bis 15.10.2024 eingereicht werden. Damit sollen eventuelle technische Probleme von prüfenden Dritten gelöst werden. Auf entsprechende Informationen aus dem Bundeswirtschaftsministerium weist die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) hin.
Prüfende Dritte, die bis dahin keine Schlussabrechnung eingereicht haben, erhielten Mahn- und Anhörungsschreiben per E-Mail. Damit bekämen sie die Gelegenheit zur Stellungnahme sowie die Option, selbstständig eine nachträgliche Freischaltung und Einreichung der Schlussabrechnung bis einschließlich 30.11.2024 im Antragsportal vorzunehmen.
Im Anschluss daran würden Rückforderungsmaßnahmen eingeleitet. Die Nichteinreichung der Schlussabrechnung habe eine vollständige Rückzahlung der erhaltenen Hilfen zur Folge. Eine nachträgliche Einreichung sei dann nur noch in begründeten Einzelfällen nach Rücksprache mit der Bewilligungsstelle möglich, so die BStBK.
Bundessteuerberaterkammer, PM vom 14.10.2024