Wie das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) mitteilt, hat es die aktuelle CESOP „known Error Liste“ veröffentlicht.
Die Liste in der Version 1.09 vom 17.09.2024 enthält laut BZSt bestehende Fehler und Handlungsanweisungen zum Umgang mit diesen seitens der Meldeverpflichteten. Sie ist auf den Seiten des BZSt abrufbar.
Bei CESOP handelt es sich um das zentrale elektronische Zahlungsinformationssystem. Mithilfe der Zahlungsinformationen sollen die EU-Mitgliedstaaten den Umsatzsteuerbetrug, insbesondere im Bereich des grenzüberschreitenden elektronischen Geschäftsverkehrs, besser bekämpfen können. Die Finanzverwaltung soll durch den Zugang zu den Zahlungsdaten der Zahlungsdienstleister Informationen erhalten, die bislang nicht oder nicht unmittelbar zur Verfügung standen. Dadurch soll sie in die Lage versetzt werden, schneller betrügerische Unternehmen zu ermitteln.
Bundeszentralamt für Steuern, PM vom 30.09.2024