Die Deutsche Steuer-Gewerkschaft (DSTG) fordert von der Bundesregierung Vorgaben zu den steuerlichen Folgen der Cannabis-Legalisierung. Dabei hat die Gewerkschaft vor allem so genannte Cannabis Social Clubs im Blick und ob diese die Vorteile gemeinnütziger Vereine genießen sollen.
Laut Gesetz solle es ab Mitte des Jahres in Cannabis Social Clubs möglich sein, Cannabis zu züchten und zum Selbstkostenpreis an volljährige Mitglieder weiterzugeben. Die Gesetzgebung könnte durchaus so ausgelegt werden, dass Cannabis-Clubs von den Finanzämtern als gemeinnützige Vereine anerkannt werden sollen, meint die DSTG. So führe § 52 der Abgabenordnung in Nr. 23 die Förderung von Pflanzenzucht als gemeinnützigen Zweck auf. Seien hiermit einst Vereine für Gartenbau und Landwirtschaft angesprochen worden, identifizierten sich nun auch Cannabis-Clubs mit dem Passus.
„Die Bundesregierung muss eine einheitliche Vorgehensweise vorgeben – entweder in Form einer Verwaltungsanweisung an die Finanzämter oder besser: durch eine Klarstellung im Gesetz“, so DSTG-Bundesvorsitzender Florian Köbler. Die Finanzämter im Unklaren zu lassen, sei „höchst fahrlässig“. „Hunderte Anträge auf Gemeinnützigkeit und unterschiedliche Gesetzesinterpretation können wir uns schlicht nicht leisten.“
Gemeinnützigkeit bringe viele steuerliche Vorteile: Vereine dürfen etwa Spendenbescheinigungen ausstellen, die Spender von der Steuer absetzen dürfen. Das bietet laut DSTG großen Anreiz für Unternehmen und Privatpersonen, einen Verein finanziell zu unterstützen.
Aber auch die Ehrenamtspauschale des § 3 Nr. 26a Einkommensteuergesetz locke: 840 Euro könnten hier jährlich vom gemeinnützigen Verein als Aufwandsentschädigung steuer- und sozialabgabenfrei ausbezahlt werden. Daneben erhielten Vereine Fördermittel, seien von der Steuer befreit und für sie gelte der ermäßigte Umsatzsteuersatz von sieben Prozent.
„Wir brauchen Klarheit beim Thema Gemeinnützigkeit – es kann doch nicht sein, dass der Staat das Kiffen subventioniert“, fordert Köbler. Er wirft die Frage auf, warum der Konsum von Cannabis steuerfrei sein solle – während der Staat bei Alkoholgenuss und Tabak-Produkten „kräftig mitverdient“. Denn auf viele alkoholische Getränke fielen 19 Prozent Mehrwertsteuer an. Neben der Umsatzsteuer kassiere der Staat jährlich rund 3,1 Milliarden Euro durch Spezialsteuern. Darunter fallen laut DSTG die Alkoholsteuer auf Schnaps, Branntweinsteuer, Alkopopsteuer, Schaumweinsteuer und Biersteuer.
Während also „bei jedem Drink und jeder Zigarette die Staatskasse kräftig klingelt“, verzichte der Staat bisher auf Einnahmen beim Cannabis-Konsum. Weder Umsatzsteuer noch die Einführung einer Cannabissteuer seien geplant. Laut Statista fielen somit schätzungsweise 3,3 Milliarden Euro an zusätzlichen Einnahmen weg.
„Rein wirtschaftlich gesehen ist der Verzicht auf eine Cannabis-Besteuerung nicht klug. Wir müssen darüber nachdenken, ob es in Zukunft eine Cannabissteuer braucht“, so Köbler. „Dann wären auch mehr Mittel für die Jugendprävention verfügbar. Oder: Haushaltslücken werden geschlossen.“
Deutsche Steuer-Gewerkschaft, PM vom 03.05.2024