Ein Fahrgast älteren Semesters steigt mit seinem Einkaufstrolley in einen Münchener Linienbus. Als der Bus stark bremst, stürzt er und verletzt sich. Die Bremsung provoziert hatte ein Pkw-Fahrer, der sorgfaltswidrig unvermittelt auf die Busspur gewechselt war. Der Autofahrer haftet für den Sturz dennoch nicht.
Denn: Im Stadtverkehr sei immer damit zu rechnen, dass ein Bus plötzlich bremsen müsse, betont das Amtsgericht (AG) München. Daher seien Fahrgäste verpflichtet, sich gut festzuhalten. Wer bereits fortgeschrittenen Alters sei, setze sich am besten hin. Das alles habe der Fahrgast hier missachtet. Er hafte daher wegen überwiegenden Mitverschuldens allein für seinen Sturz.
Denn er habe sich lediglich mit der linken Hand am Handlauf festgehalten, die rechte habe er auf seinem Trolley abgelegt. Bei der Bremsung sei der Einkaufswagen mit herumgewirbelt worden. Dadurch, dass der Fahrgast mit der rechten Hand nicht losgelassen habe, habe er sich mit dieser Hand nicht zusätzlich festhalten können. Seine stehende Position sei nicht geeignet gewesen, um bei einer Bremssituation gesichert zu sein. Das zeige sich auch daran, dass kein anderer Fahrgast gestürzt sei. Am besten hätte sich der Mann hingesetzt. Sitzplätze seien ausreichend vorhanden gewesen, so das Gericht abschließend.
Amtsgericht München, Urteil vom 18.10.2024, 338 C 15281/24, nicht rechtskräftig