Der Bundesrat hat am 27.09.2024 auf Antrag mehrerer Länder eine Entschließung zur Stärkung der Resilienz des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) gefasst.
Die Entschließung begrüßt den von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) und verschiedenen Bundestagsfraktionen vorgestellten Vorschlag, die im Grundgesetz verankerten Regelungen zum BVerfG zu erweitern. Dies betrifft vor allem den Status und die Organisation des Gerichts, die Amtszeit seiner Richter und die Bindungswirkung der Entscheidungen. Diese sind bisher lediglich im Bundesverfassungsgerichtsgesetz geregelt, das – anders als das Grundgesetz – als einfaches Gesetz im Parlament mit einer einfachen Mehrheit geändert werden kann.
Die vorgeschlagenen Verfassungsänderungen leisteten einen wichtigen Beitrag, um die Funktionsfähigkeit, Unabhängigkeit und Überparteilichkeit des Gerichts sicherzustellen, heißt es im Text der Entschließung. Um in Bundestag und Bundesrat die für eine Grundgesetzänderung erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit sicherzustellen, seien jedoch Gespräche zwischen Bund und Ländern erforderlich, da aus Sicht des Bundesrates noch Änderungen an dem Vorschlag notwendig seien.
Der Bundesrat setzt sich dafür ein, dass das Bundesverfassungsgerichtsgesetz zukünftig nur mit Zustimmung der Länder gerändert werden kann. Das berücksichtige den Willen der Väter und Mütter des Grundgesetzes, den Föderalismus als machtbeschränkenden Stabilitätsfaktor zu nutzen.
Die Entschließung wird der Bundesregierung zugeleitet, die sich dann mit den Vorschlägen der Länder befasst. Feste Fristvorgaben gibt es hierfür nicht.
Bundesrat, PM vom 07.07.2024