Nach Bürokratieentlastung bei Bilanzierungspflichten erkundigt sich die CDU/CSU-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (BT-Drs. 20/11354).
So will sie unter anderem wissen, welche Abweichung zwischen Handels- und Steuerbilanz der Bundesregierung bekannt sind und ob diese Handlungsbedarf hinsichtlich derzeit geltender Durchbrechungen des Maßgeblichkeitsprinzips sieht.
Auch wie die Bundesregierung sicherstelle, dass das Handelsgesetzbuch als „vollwertiges Rechnungslegungswerk“ fortbesteht, wenn insbesondere die Einführung der globalen Mindestbesteuerung zu einer breiteren Anwendung des International Financial Reporting Standards (IFRS) führt, fragt die Fraktion.
In ihrer Anfrage weist sie daraufhin, dass die Mindestbesteuerung entgegen den Plänen der Ampelkoalition, Bürokratie abzubauen, für „großen Zuwachs an Bürokratie“ gesorgt habe. Mit der Mindestbesteuerung sei neben internationaler Rechnungslegung, Handelsbilanz und Steuerbilanz eine weitere Ebene zur Ermittlung des Unternehmensergebnisses dazugekommen.
Deutscher Bundestag, PM vom 27.05.2024