Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) warnt alle Steuerzahler vor Betrugs-E-Mails und -schreiben.
Seit einiger Zeit versuchten Betrüger, über verschiedene E-Mail-Adressen, wie beispielsweise „noreply@bzst.info“ oder noreply@bzst.de, an Informationen von Steuerzahlern zu gelangen.
Laut BZSt versenden sie E-Mails mit Titeln wie „Benachrichtigung des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt)“ im Namen des BZSt Online Portals und behaupten, dass das BZSt einen Bescheid unter beigefügte Links an den Betroffenen erlassen hat. Sie fügten falsche Informationen wie Kennungsnummern bei, um diese glaubwürdig erscheinen zu lassen.
Das BZSt warnt ausdrücklich davor, auf diese Betrugs-E-Mails zu reagieren. Diese stammten nicht vom Bundeszentralamt für Steuern. Um aktuelle Betrugsmails besser erkennen zu können, hat das Amt auf seinen Internetseiten Beispiele für die gemeldeten Betrugsmails veröffentlicht.
Gleichzeitig warnt es auch vor betrügerischen Postschreiben, in welchen die Adressaten aufgefordert würden, eine Selbstauskunft abzugeben. Der äußeren Erscheinung her erschienen diese Briefe vom BZSt verfasst worden zu sein. Die Bürger würden aufgefordert, eine Selbstauskunft über ein Onlineformular der Internetseite „bzst.de-einkommen.info“ abzugeben. Diese Verpflichtung ergäbe sich aus § 5 des Finanzkonten-Informationsaustauschgesetzes (FKAustG) und § 5 Absatz 1 Nr. 5b des Finanzverwaltungsgesetzes (FVG). Zudem werde den Betroffenen eine Frist zur Einreichung der Selbstauskunft auferlegt und mit strafrechtlichen Folgen bei deren Nichteinhaltung angedroht.
Auch hierbei handelt es sich nicht Bescheide des BZSt. Das Onlineformular sollte man auf keinen Fall öffnen, so das Amt. Auch solle man nicht auf die erhaltenden Schreiben antworten und schon gar keine Selbstauskunft abgeben.
Wer dennoch bereits Informationen aufgrund eines solchen Anschreibens offenbart habe, sollte schnellstmöglich Kontakt zu seinem Finanzinstitut aufnehmen und dieses über den Sachverhalt informieren.
Bundeszentralamt für Steuern, PM vom 15.01.2025