Die Betriebsrente soll als zweites Standbein der Alterssicherung neben der gesetzlichen Rente gestärkt und breiter verankert werden. Dazu hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetzes beschlossen. Damit soll die betriebliche Altersversorgung weiter ausgebaut und für mehr Beschäftigte zugänglich gemacht werden – insbesondere für Geringverdiener und Arbeitnehmer in kleinen und mittleren Unternehmen.
Rund 54 Prozent aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Deutschland hätten derzeit eine Betriebsrente. Besonders in kleineren Unternehmen und bei Geringverdienern bestünden aber noch Lücken, die nun geschlossen werden sollen, erläutert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).
Insbesondere soll das auf Tarifverträgen beruhende 2018 eingeführte Sozialpartnermodell weiter ausgebaut werden. Unternehmen und ihre Beschäftigten sollen leichter bei bereits bestehenden Modellen mitmachen können. Damit soll besonders kleinen Betrieben die Möglichkeit eröffnet werden, einfache, effiziente und sichere Betriebsrenten zu organisieren.
Die Förderung, die der Staat dazugibt, wenn Arbeitgeber diesen Beschäftigten eine Betriebsrente zusagen, soll verbessert werden. Die Einkommensgrenze für den Förderbetrag soll (auf 2.718 Euro monatlich, unabhängig von Voll- oder Teilzeit) angehoben und dynamisiert werden, sodass Beschäftigte nicht durch Lohnerhöhungen aus der Förderung herausfallen. Damit will die Regierung für Planungssicherheit sorgen.
Geplant sind außerdem flexiblere Auszahlungsmodelle: Rentner, die im Ruhestand weiterarbeiten, sollen ihre Betriebsrente auch mit einer Teilrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung kombinieren können, so das BMAS.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales, PM vom 18.09.2024