Deutschland muss mehr für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen tun. Es hat die entsprechenden europäischen Vorschriften nicht umgesetzt und sieht sich daher nun mit einer mit Gründen versehene Stellungnahme der Europäischen Kommission konfrontiert.
Nach dem europäischen Rechtsakt zur Barrierefreiheit müssen wichtige Produkte und Dienstleistungen wie Telefone, Computer, E-Books, Bankdienstleistungen und elektronische Kommunikationsdienste für Menschen mit Behinderungen barrierefrei zugänglich sein. Dies soll die aktive Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an der Gesellschaft, an Bildung und Beschäftigung erhöhen und ihre Autonomie und Mobilität verbessern.
Unternehmen und Dienstleistungen müssen bis 2025 eine Reihe einheitlicher EU-Barrierefreiheitsanforderungen erfüllen. Die Kommission hatte im Juli 2022 Aufforderungsschreiben an 24 Mitgliedstaaten und im April 2023 an drei weitere Mitgliedstaaten gerichtet, da diese nicht mitgeteilt hatten, welche Maßnahmen sie zur vollständigen Umsetzung der Richtlinie ergriffen haben.
Im Juli 2023 richtete die Kommission mit Gründen versehene Stellungnahmen an fünf Mitgliedstaaten, weil diese weiterhin keine Maßnahmen zur vollständigen Umsetzung mitgeteilt hatten. Sie hat jetzt beschlossen, mit Gründen versehene Stellungnahmen an Deutschland, Kroatien, Schweden und Slowenien sowie eine ergänzende mit Gründen versehene Stellungnahme an die Niederlande zu richten.
Die Mitgliedstaaten haben nun zwei Monate Zeit, um zu reagieren und die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Andernfalls kann die Kommission beschließen, den Europäischen Gerichtshof anzurufen.
Europäische Kommission, PM vom 25.07.2024