Der Präsident des Deutschen Steuerberaterverbandes (DStV), Torsten Lüth, hat sich mit dem finanzpolitischen Sprecher der FDP, Markus Herbrand, über aktuelle steuerliche Vorhaben der Bundesregierung ausgetauscht. Insbesondere ging es um das Steuerfortentwicklungsgesetz (SteFeG) und das Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024). Der DStV warb für wichtige Entlastungsaspekte.
Er fordert, die Anzeigepflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen zu „entsorgen“. Über die Wiederbelebung der Mitteilungspflicht im SteFeG seien die kleinen und mittleren Steuerberatungskanzleien „höchst irritiert“ – scheiterte sie doch nach intensiven Erörterungen aus gewichtigen Gründen im Vermittlungsausschuss zum Wachstumschancengesetz. Lüth bekräftigte das Veto des DStV zu der Maßnahme. Herbrand zeigte Verständnis dafür. Er werde sich nach wie vor für den Verzicht aussprechen.
Weiter warb der DStV dafür, die E-Rechnung praxisnäher auszugestalten. Die Einführung der E-Rechnung sei in der Beratungspraxis angekommen – jedoch mit vielen Fragezeichen. So lasse ein klarstellendes BMF-Schreiben auf sich warten, kritisierte der DStV. Umsatzsteuerliche Kleinunternehmer rätselten zudem, warum sie zur Ausstellung der E-Rechnung verpflichtet sind, obwohl sie keine Umsatzsteuer auf ihren Rechnungen ausweisen – zumal Unternehmer mit steuerfreien Umsätzen im Sinne von § 4 Nr. 8 bis 29 Umsatzsteuergesetz (UStG) keine E-Rechnungen ausstellen müssten. Der DStV adressiert den Aspekt seit Beginn der Planungen zur E-Rechnung und fordert den Verzicht auf die Pflicht für die Unternehmer nach § 19 UStG. Der Gesetzentwurf des JStG 2024 biete die Chance, die nicht nachvollziehbare Ungleichbehandlung aufzuheben. Der Gesetzgeber plane, die Umsätze von Kleinunternehmern nach § 19 UStG als steuerfreie Umsätze zu qualifizieren. In diesem Zuge sollte die sie treffende Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen abgeschafft werden, so Lüth. Herbrand gab laut DStV zu verstehen, diesen Aspekt zu prüfen.
Weiter sprach der DStV eine Entlastung kleinerer und mittlerer Kanzleien an. In den Kanzleien sei seit Corona-Beginn „Land unter“. Lüth zeigte Herbrand auf, welche Zusatzbelastungen in den letzten vier Jahren auftraten. Zudem erläuterte er aktuelle Herausforderungen wie die Corona-Schlussabrechnungen, die Beratung zur E-Rechnung und die Vorbereitungen auf die demnächst anstehenden Grundsteuerbescheide. Lüth betonte, dass das Fristenkonzept der Ampel-Koalition zur Abgabe der Jahressteuererklärungen seinerzeit sehr geholfen habe. Aber die Entwicklungen bei den Zusatzaufgaben seien nicht so wie erwartet eingetreten. Daher müsse das Fristenkonzept erneut angefasst werden.
Deutscher Steuerberaterverband e.V., PM vom 17.09.2024