Ab September 2024 stellt der Bundesfinanzhof (BFH) unter Mitwirkung des Bundesarchivs die Aufbewahrung seiner Unterlagen auf eine rein elektronische Verwahrung um.
Nach der Beendigung eines Gerichtsverfahrens werden die damit verbundenen Unterlagen vollautomatisch in einem zentralen elektronischen Zwischenarchiv –dem Digitalen Zwischenarchiv des Bundes– gespeichert und dort bis zum Ablauf der Aufbewahrungsfrist verwahrt. In dieser Zeit können die Archivare des Bundesarchivs die gespeicherten Bestände durchsuchen, um für historisch oder politisch bedeutsame Verfahren eine dauerhafte Speicherung über den Ablauf der Aufbewahrungsfrist hinaus im Bundesarchiv sicherzustellen.
Interessierten Personen, die nach Maßgabe des Steuergeheimnisses Einsicht in die Gerichtsakten des BFH nehmen wollen, können die Akten beendeter Gerichtsverfahren daher zukünftig elektronisch zur Einsichtnahme bereitgestellt werden. Das Bundesarchiv bietet die Möglichkeit der elektronischen Aufbewahrung und späteren Archivierung allen Bundesgerichten und Bundesbehörden an.
Bundesfinanzhof, PM vom 26.09.2024