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Eine Gruppe von 113 Abgeordneten verschiedener Parteien hat einen „Antrag auf Entscheidung des Deutschen Bundestages über die Einleitung eines Verfahrens zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit der ,Alternative für Deutschland'“ (BT-Drs. 20/13750) vorgelegt. Danach soll der Bundestag beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) beantragen, festzustellen, dass die AfD verfassungswidrig ist, und ihr Vermögen zugunsten der Bundesrepublik für gemeinnützige Zwecke einzuziehen, oder hilfsweise festzustellen, dass die AfD von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen ist.

Zugleich soll das Parlament der Vorlage zufolge die Bundesregierung und die Landesregierungen auffordern, „durch ihre Nachrichtendienste unverzüglich auf die Herstellung der vom BVerfG für Parteiverbotsverfahren formulierten Anforderung strikter Staatsfreiheit hinzuwirken und dem Deutschen Bundestag den Zustand der strikten Staatsfreiheit nach dessen Eintritt zu versichern“. Unabhängig von einer solchen ausdrücklichen Versicherung soll der Bundestag „mit Ablauf von zwei Monaten nach seiner Beschlussfassung von einer erfolgreichen Herstellung des Zustands der strikten Staatsfreiheit“ ausgehen.

In der Begründung verweisen die Antragsteller darauf, dass die Prüfung, ob eine Partei verfassungswidrig ist, nach Grundgesetz-Artikel 21 Absatz 4 allein beim BVerfG liege. Liegen jedoch Anhaltspunkte dafür vor, dass eine Partei verfassungswidrig ist, seien Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung berechtigt, beim BVerfG einen Antrag einzureichen, um die Verfassungswidrigkeit prüfen zu lassen.

„Nachdem das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD bundesweit als rechtsextremen Verdachtsfall eingestuft hat, liegen Anhaltspunkte dafür vor, dass die Partei verfassungswidrig ist“, heißt es in der Begründung weiter. Danach soll der Bundestag ein Verfahren zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der AfD anstrengen, „um dem vom Grundgesetz vorgesehenen Schutz der Verfassung angemessen Rechnung zu tragen“.

Vorgeworfen wird der AfD in der Begründung unter anderem, sich gegen zentrale Grundprinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu wenden. So würden die Würde des Menschen sowie das Diskriminierungsverbot „durch die AfD, ihre führenden Funktionäre sowie zahlreiche Mandatsträger und Mitglieder mittlerweile unverhohlen in Frage gestellt“.

Deutscher Bundestag, PM vom 14.11.2024