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Corona-Infektion: Kann Arbeitsunfall sein – muss aber nicht

Die Corona-Infektion einer Supermarktverkäuferin kann als Arbeitsunfall anzuerkennen sein. Allerdings muss dafür der Vollbeweis erbracht sein, dass sich die Übertragung des Virus tatsächlich im Markt zugetragen hat, wie das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg...