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Die Bundesregierung hält an der im Koalitionsvertrag verabredeten Senkung des Umsatzsteuersatzes für Speisen in der Gastronomie zum 1.Januar 2026 auf sieben Prozent fest. Das schreibt sie in ihrer Antwort (21/1161) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/920).

Zur Frage, inwieweit Senkungen der Umsatzsteuer an die Verbraucher weitergegeben werden, verweist die Regierung auf Studien aus der Zeit der Corona-Pandemie sowie auf internationale Erfahrungen. Demnach wirken sich diese teilweise in niedrigeren Preisen aus. Dabei »sei eine unvollständige Weitergabe« durchaus »zielkonform«, insoweit mit der jeweiligen Maßnahme erklärtermaßen auch eine Stärkung der Angebotsseite beabsichtigt sei.

Die Antwort enthält darüber hinaus eine Auflistung von Treffen von Vertretern der Bundesregierung mit Adressaten aus der Gastronomiebranche zwischen dem 2. Juni und 2. Juli 2025.

Bundestag, hib-Meldung 341/2025 vom 11.8.2025

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