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Seit dem Erlass der Sechsten Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen vom 19.12.2022 (BGBl. I S. 2432) hat sich in mehreren Bereichen des deutschen Steuerrechts fachlich notwendiger Anpassungsbedarf ergeben. Das teilt das Bundesfinanzministerium (BMF) mit. Es habe diesen Bedarf mit einem Verordnungsentwurf zusammenfassend in einer Mantelverordnung aufgegriffen.

Der Entwurf einer Siebten Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen (1-Referentenentwurf.pdf) sei am 05.08.2025 an die Bundesministerien, die Länder sowie die Verbände und Interessenvertretungen zur Stellungnahme versendet worden.

Geändert wurden nach Angaben des BMF unter anderem die Einkommensteuer-Durchführungsverordnung, die Lohnsteuer-Durchführungsverordnung, die Steuerberatervergütungsverordnung, die Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung sowie die Erbschaftsteuer-Durchführungsverordnung.

Weitere Einzelheiten sind dem Schreiben an die Verbände und Interessenvertretungen (Verbändeanschreiben: Referentenentwurf einer Siebten Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen) zu entnehmen.

Bundesfinanzministerium, PM vom 06.08.2025

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