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Der Bundesfinanzhof (BFH) hat zum 01.08.2025 eine größere Umstrukturierung in der geschäftsplanmäßigen Verteilung der Senatszuständigkeiten vorgenommen. Er reduzierte die Zahl seiner Senate um einen Senat auf dann zehn Senate. Aufgelöst wurde der bisherige XI. Senat. Seine Zuständigkeit für einen Teil der Umsatzsteuerverfahren übernimmt der V. Senat, dem dadurch wieder die Bearbeitung für alle Umsatzsteuerverfahren obliegt. Die ebenfalls dem XI. Senat zugeordnete Materie des Bilanzsteuerrechts ist zukünftig dem IX. Senat zugewiesen.

Damit einher ging laut BFH der Senatswechsel mehrerer Richter aus dem XI. Senat.

Der BFH werde zukünftig mit 53 Richtern arbeiten. Die Stellenreduzierung wird seinen Angaben zufolge durch Altersabgänge erreicht und einvernehmlich mit dem Bundesjustizministerium, in dessen Geschäftsbereich der BFH ressortiert, vollzogen. BFH-Präsident Hans-Josef Thesling betonte: „Die Reduzierung der Senate führt zu keiner Beeinträchtigung des effektiven Rechtsschutzes. Der BFH wird weiterhin in gewohnter und von den Steuerbürgerinnen und -bürgern erwarteter kompetenter Weise Recht sprechen.“

Bundesfinanzhof, PM vom 31.07.2025

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