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Die Bundespolizei soll künftig flächendeckend mit Distanz-Elektroimpulsgeräten, umgangssprachlich als „Taser“ bekannt, ausgestattet werden. Das Bundeskabinett hat auf Vorschlag von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen.

Mit dem Gesetz zur Änderung des „Gesetzes über die Ausübung unmittelbaren Zwangs durch Vollzugsbeamte des Bundes“ wird laut Bundesinnenministerium (BMI) die Liste der zugelassenen Einsatzmittel um Distanz-Elektroimpulsgeräte ergänzt. Damit werde der rechtliche Rahmen für ihren bundesweiten Einsatz geschaffen.

Die Bundespolizei teste verschiedene Modelle bereits seit 2020. Rund 200 speziell geschulte Einsatzkräfte hätten die Geräte bei über 40.000 Einsätzen mitgeführt. Laut BMI wurde in 132 Fällen der Einsatz angedroht, in 16 Fällen kam es zur tatsächlichen Anwendung. Die Erfahrungen zeigten, dass der Taser eine wirkungsvolle Ergänzung im Einsatzmittelkatalog ist.

Die Tests hätten keine Hinweise auf gesundheitliche Risiken ergeben. In keinem Fall sei es zu behandlungsbedürftigen Verletzungen gekommen. Die medizinische Begleitung durch unabhängige Experten sowie mehrere wissenschaftliche Studien bestätigten die Sicherheit der Geräte. Ihr Einsatz erfolge unter strikter Beachtung der Verhältnismäßigkeit, betont das BMI.

Bundesinnenministerium, PM vom 23.07.2025

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