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Der aktuelle Stand der Aufarbeitung und die Rückforderungen der Finanzbehörden aufgrund von Cum-Cum-Geschäften sind Gegenstand einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drs. 21/536).

Die Bundesregierung soll angeben, wie viele Fälle von Cum-Cum-Gestaltungen bislang aufgegriffen wurden und wie viele Banken in diese Fälle verwickelt sind. Auch nach der Verwicklung von Nicht-Banken zum Beispiel durch Wertpapierleihen wird gefragt. Wissen wollen die Abgeordneten, welche rechtlichen Regelungen, wie zum Beispiel Verjährungsfristen oder der Ablauf von Aufbewahrungsfristen, dazu führen könnten, dass Cum-Cum-Gestaltungen nicht mehr aufgeklärt oder Steuerforderungen nicht zurückgefordert werden könnten.

In der Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage heißt es, der geschätzte Schaden durch Cum-Cum-Geschäfte in Deutschland belaufe sich auf 28,5 Milliarden Euro. Davon sei bis heute von den Behörden erst ein minimaler Anteil zurückgefordert worden.

Deutscher Bundestag, PM vom 25.06.2025

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