Preloader Icon

Der Bundeswahlausschuss hat am 14.01.2025 31 politischen Vereinigungen, die ihre Beteiligung an der Bundestagswahl am 23.02.2025 angezeigt haben, als Parteien anerkannt. Neben zehn im Bundestag und in Landesparlamenten vertretenen Parteien, die keine Beteiligungsanzeige einreichen mussten, sind damit 41 Parteien zur Teilnahme an der Wahl zugelassen. 24 politischen Vereinigungen wurde die Anerkennung als Partei versagt.

Das Gremium hat zunächst festgestellt, welche Parteien im Deutschen Bundestag oder in einem Landtag seit deren letzter Wahl aufgrund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten waren. Diese so genannten etablierten Parteien können Wahlvorschläge einreichen, ohne Unterstützungsunterschriften beibringen zu müssen. Dazu zählen die im Bundestag vertretenen Parteien SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, AfD, CSU und Die Linke sowie die im bayerischen und im rheinland-pfälzischen Landtag vertretenen Freien Wähler, das in den Landtagen von Brandenburg, Sachsen und Thüringen vertretene Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) sowie das in der Bremischen Bürgerschaft vertretene Bündnis Deutschland nach der Verschmelzung 2023 mit der Wählervereinigung Bürger in Wut (BIW).

Der Antrag des Südschleswigschen Wählerverbandes (SSW), den Rechtsstatus einer Partei der nationalen Minderheit im Sinne des Bundeswahlgesetzes zu erhalten, wurde einstimmig befürwortet. Damit gilt für den SSW, die Partei der dänischen und friesischen Minderheit in Deutschland, bei der Bundestagswahl nicht die Fünf-Prozent-Sperrklausel. Derzeit ist der SSW mit dem Abgeordneten Stefan Seidler im Bundestag vertreten.

Die Feststellungen des Bundeswahlausschusses können innerhalb von vier Tagen mit Beschwerde an das Bundesverfassungsgericht angefochten werden. Dieses muss dann bis zum 23.01.2025 über die Beschwerden entscheiden. Bis zur Entscheidung müssen die Wahlorgane die Partei oder Vereinigung wie eine wahlvorschlagsberechtigte Partei behandeln.

Deutscher Bundestag, Internetseite vom 16.01.2025