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Die Bundesregierung hat es als äußerst wichtig bezeichnet, Anti-Missbrauchsvorschriften im Steuerrecht fortlaufend zu überprüfen. Damit könne die Effektivität der Regelungen gewährleistet und unnötiger Bürokratieaufwand für Wirtschaft und Verwaltung vermieden werden, heißt es in ihrer Antwort (BT-Drs. 20/14412) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (BT-Drs. 20/14152).

Die Abgeordneten hatten sich nach der Zielgenauigkeit und den Auswirkungen von Anti-Missbrauchsvorschriften im Steuerrecht erkundigt. Nach Angaben der Regierung fließen aktuell auch die Ergebnisse von zwei Expertenkommissionen ein, die das Bundesfinanzministerium einberufen habe und die im Sommer 2024 ihre Vorschläge vorgelegt hätten.

Deutscher Bundestag, PM vom 16.01.2025